Herausgepickt
Wissen
Abbruch und Rückbau
Der Erhaltungszustand oder die veränderten Nutzungen von Gebäuden erfordern es manchmal, dass Bausubstanz teilweise oder völlig abgebrochen werden muss.
Der Erhaltungszustand oder die veränderten Nutzungen von Gebäuden erfordern es manchmal, dass Bausubstanz teilweise oder völlig abgebrochen werden muss.